Aus für Leuchtstoffröhren mit Quecksilber innerhalb der EU beschlossen

Innerhalb der EU gibt es jetzt eine Änderung, die einen ganzen Wirtschaftszweig betrifft. Zwar galt für Neonröhren mit Quecksilberanteil eine Ausnahmeregelung, doch diese Regelung ist nunmehr ausgelaufen. Der Verkauf darf somit innerhalb des EU-Raumes nicht mehr stattfinden.

Betroffen sind in erster Linie Lampen des Typ T5 sowie T8. Diese Lampentypen dürfen künftig lediglich dann verkauft werden, wenn es sich um sogenannte Produktionsaltbestände handelt. Keine Regelung ohne Ausnahme, denn bei Lampen mit sehr speziellem Verwendungszweck, beispielsweise für das Militär, dürfen auch weiterhin verkauft werden.

Die EU begründete ihre Entscheidung damit, dass es nunmehr eine wahre Vielzahl von geeigneten Alternativen auf dem Markt zu erwerben gibt. Mit dem Auslaufen der Ausnahmeregelung soll das Ziel der Energieeinsparung sowie des Umweltschutzes vorangetrieben werden. Dies erklärte die EU-Kommissionssprecherin.

Nicht betroffen von dieser auslaufenden Regelung ist die reine Nutzung der Produkte. Sollte somit noch irgendjemand derartige Bestände haben, so dürfen diese auch weiterhin verwendet werden. Für die Nutzung gibt es nach wie vor einen Bedarf in den verschiedenen Ländern. So werden beispielsweise in Deutschland die Strassenbeleuchtungen mit derartigen Leuchtmitteln betrieben.

Trotz dieses Umstandes muss der Blick jetzt in Richtung Alternativen gehen, da es künftig für die vorhandenen Bestände kaum mehr Ersatzteile auf dem Markt zu erwerben gibt.

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